Hat sich eine Frau, ein Paar für die Geburt im Geburtshaus entschieden, darf ihr Baby von der 38. Schwangerschaftswoche bis ET + 10 hier geboren werden. In dieser Zeit richten wir einen Bereitschaftsdienst für die Frauen ein. Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass wir Tag und Nacht über Handy und Telefon erreichbar ist.

Beginnt die Geburt, rufen Sie die Hebamme an und wir treffen uns nach Absprache im Geburtshaus.

Sie können nun den Geburtsbereich für sich mit den Dingen herrichten, die Ihnen für die Geburt wichtig sind. Düfte, Musik, die Lieblingsbettwäsche usw. und können sich dort frei nach ihren Bedürfnissen mit ihren Angehörigen bewegen.

Verschiedenste Positionen wählen, die Badewanne, das Bett, oder auch unseren Balkone nutzen, um die Stunden der Geburt immer wieder in Bewegung zu sein.

Wir  betreue Sie in einer Eins zu Eins Betreuung. Zum Ende der Geburt kommt die zweite Kollegin hinzu, sollte diese nicht gerade mit einer weiteren Geburtsbegleitung beschäftigt sein. Sie erleben keinen Schichtwechsel.

Wir überwachen während der Geburt in regelmäßigen Abständen die Herztöne Ihres Kindes, Ihre Vitalfunktionen und den Fortschritt der Geburt.

Wir probieren verschiedenste Positionen und Möglichkeiten, in denen eine Erleichterung des Wehenschmerzes möglich wird und Sie sich ganz in den Gebärakt hineinbegeben können.

Ist das Baby geboren, können Sie es in aller Ruhe begrüßen, den ersten Kontakt in ihrem eigenen Tempo erleben, stillen, es bestaunen und einfach nur Zeit und Ruhe für dieses große Wunder haben.

Durch unsere Begleitung können wir sehr früh Veränderungen wahrnehmen, die eventuelle Probleme andeuten.

Sollten Sie eine Dammverletzung haben, wird diese von uns versorgt.

Nur in besonderen Fällen benötigen wir die Hilfe von ÄrztInnen. Da in unserem Geburtshaus keine Ärzte anwesend sind, müssen wir im Falle der Notwendigkeit zu ihnen in die Klinik wechseln.

Drei bis vier Stunden nach der Geburt gehen Sie mit Ihrem Baby nach Hause.

Für die oben erwähnte Bereitschaft erheben wir eine Summe von 600 Euro. 250 € davon übernimmt die Krankenkasse. Ab dem 01. 01. 2023 erhöhen wir diese Summe auf 650,-, da auch uns schon wieder unsere Berufshaftpflicht zum 1.7. erhöht worden ist.